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Die Altmühlregulierung, die in Kottingwörth in den Jahren 1927 und 1928 durchgeführt wurde, brachte große Veränderungen mit sich. Vom Abbruch der mittelalterlichen Brücke bis zum nun reisenden Fluß, weiteres lesen Sie in den folgenden Kapiteln.

Einleitung

 

Ob der Mensch etwas korrigiert oder reguliert - immer will er wohl etwas verbessern bzw. Schaden abwenden.
Gleiches gilt auch für die Regulierung bzw. Korrektion der Altmühl, die in unserem Bereich 1927/28 stattgefunden hat.
Heute spricht man im Allgemeinen von der Altmühlregulierung; der Titel der Dissertation von Hermann Weißmüller aus Eichstätt, die im Jahr 1931 abgeschlossen und gedruckt wurde und auf welche sich dieser Überblick im Wesentlichen stützt, lautet dagegen "Die Korrektion der Altmühl zwischen Pappenheim und Dietfurt (Oberpf.)".

 

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Die Karte, angefertigt im August 1866, gibt den Stand von 1839 wieder.
Man erkennt u. a. sehr schön eine große herzförmige Insel vor Kottingwörth, von der zunächst nur
das "Fischers-Wierl" übrig blieb, das seit einigen Jahrzehnten jedoch auch verschwunden ist.

 

 

Nach Fertigstellung der sehr aufwändigen und mühseligen Erdbewegungsarbeiten scheinen insbesondere die Landwirte von einer Verbesserung der Situation gar nicht überzeugt gewesen zu sein. Im August 1949 berichtet darüber der Donaukurier mit der Schlagzeile "Die Altmühl-Regulierung hinterließ trockene Wiesen. Die Regulierung ein Fehlschlag?"
Ein Bauer klagt in dem Artikel sein Leid:

"Die früheren Hochwasser haben kaum Schäden verursacht. Der einst fruchtbare Wiesengrund ist aber durch die Altmühl-Regulierung inzwischen ausgetrocknet und beinahe wertlos geworden. Außerdem gibt es noch immer Überschwemmungen und Fischsterben."

 

War die Regulierung ein Fehlschlag?

 

Sehr erstaunlich klingt dabei der erste Satz.

Nach der Aussage des Bauern wäre eine Regulierung also überhaupt nicht nötig gewesen, die Situation sei eher "verschlimmbessert" worden!
Auch in der Kottingwörther Ortschronik kommt der Unmut der Landwirte deutlich zum Ausdruck. Hier wird u. a. von einer Versammlung im Dezember 1954 mit dem eigenartigen Thema "Geplante Maßnahmen zur Sicherung der Trockenschäden im Tal" berichtet. Wegen des schnelleren Wasserabflusses infolge der Altmühlregulierung sei der Wasserspiegel gesunken, was im ganzen Talgebiet zu Trockenschäden geführt habe. Auch höheren Orts, z. B. im Landwirtschaftsamt in Beilngries, waren niedrigere Ernteergebnisse festgestellt worden. Man dachte über den Umbruch von Wiesen, über Beregnungsanlagen, die Stauung von Abzugsgräben und sogar über bewegliche Stauanlagen nach.

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Die beiden Skizzen mit Text verdeutlichen u. a. den vermutlichen Lauf der Urdonau und von Altmühl, Sulz und Laaber, die schließlich den Arzberg als größten Durchbruchsberg Europas ausformten.

 

 

Man fasst sich an den Kopf: Wesentliche Elemente der Regulierung, von denen noch zu sprechen sein wird, sollten also mit erheblichem Aufwand wieder rückgängig gemacht werden!
Aber die staatlichen Mühlen mahlen bekanntlich langsam, vor allem wenn Kosten mit im Spiel sind. 1957 fand eine neuerliche Versammlung statt. Laut des anwesenden Oberregierungsrats Dr. Lutz von der Landesanstalt für Moorwirtschaft und Landkultur in München sollte zunächst nachgeprüft werden, ob die Tendenz der Austrocknung des Tales weiterhin anhält. Für die Zukunft stellte er
"gewisse Staumöglichkeiten" in Aussicht.
Politiker sitzen Probleme ja auch heute gerne aus. Damals scheint dies genau die richtige Art
der Problemlösung gewesen zu sein.

 

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Die Kartenskizze verweist auf das Wellheimer Trockental, das wie das Altmühltal das Flussbett der Urdonau bildete und in dem sich daher die Altmühl vor der Regu-lierung mit zahlreichen Windungen breit machen konnte.

 

 

In unserer Chronik heißt es weiter:
"Die Verzögerung machte sich bezahlt, denn der Wettergott räumte alle Einsprüche und Befürchtungen beiseite. Es gab in den Folgejahren so viel Niederschläge, dass sich das Problem von selbst löste. Heute [1974] spricht kein Landwirt mehr von zu trockenen Wiesen oder gar von Stauanlagen."

Und das ist bis in die Gegenwart so geblieben.
Somit war die Altmühlregulierung also doch ein Erfolg.

 

Warum wurde die Altmühl reguliert?

 

Jetzt ist es aber höchste Zeit, auf die ihr zugrunde liegenden Ursachen näher einzugehen. Dabei müssen wir etwas in die Vergangenheit zurückschauen und es soll u. a. auch kurz zur Sprache kommen, wie die "Korrektion" finanziert wurde, warum sie 1927 begonnen wurde etc.
Dass die träge dahinfließende Altmühl zu einem breiten, reißenden Strom werden kann, wissen nicht zuletzt die Kottingwörther. "Wörth" (früherer Ortsname "Werede") heißt ja "vom Wasser umflossen" oder schlicht "Insel". Bei den auch heutzutage noch auftretenden größeren Hochwassern bringt uns das die Altmühl anschaulich in Erinnerung: Dann steigt sie aus ihrem jetzigen Flussbett und nutzt auch wieder ihr altes zweites zwischen der Kirche und der Bundesstraße, sodass neuerlich eine "Wörth" entsteht, wie das nachfolgende Foto zeigt.

 

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Trotz Regulierung: immer wieder Kotting-"Wörth"

 

Die Kottingwörther im Talgrund sind dann gänzlich vom Wasser eingeschlossen. Eines unserer "Wahrzeichen" ist denn auch der Wassersteg. Er wurde bereits im Jahre 1910 errichtet, um u. a. trockenen Fußes zum damals noch existierenden Bahnhof über der heutigen Bundesstraße zu gelangen.

 

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Der Wassersteg im Mai 2002

 

Hermann Weißmüller hat bei der Arbeit für seine Dissertation auch viele alte Texte studiert und eine Menge Belege für verheerende Altmühl-Hochwasser gefunden und angeführt.
So zitiert er beispielsweise aus der Wasserordnung des Fürstbistums Eichstätt vom 23. August 1586. Es ist hier von einem katastrophalen Sommer-Hochwasser die Rede, bei dem "sowol das Hey, alls das gromat, hierdurch ertrennkt worden...". Die Schuld liege bei den Müllern und Fischern. Die einen hätten die Wehre zu sehr erhöht, die anderen würden das Flussbett nicht vom Gras etc. säubern, was eigentlich ihre Pflicht sei.

Abhilfe sollte die neue Wasserordnung schaffen. Die Fischer hatten derzufolge alles dem Wasserlauf Hinderliche aus der Altmühl zu reißen, die Müller mussten dies 200 Schritt oberhalb und unterhalb der Mühlen tun. "Allerdings hörten die Klagen der Untertanen des Stifts nicht auf, da diese Verordnungen so gut wie gar nicht befolgt worden sind", so Weißmüller.

 

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Floßfahrt bei Hochwasser in den 40ern auf dem Dorfanger; heute der Kinderspielplatz

 

Dies ging die Jahrhunderte hindurch so weiter. Zitiert sei hier noch aus der Wasserordnung des Bischofs Johann Christof von Eichstätt vom 25. April 1615:
" ... auch nur bei ziemlichem Regenwetter - zu schweigen bey großen Güssen - die Altmühl und Beyfluß gar leicht gestämt wird ... und der Fluß entweder über daran stoßenden Wiesmaden, Aecker und Feldungen mit Gewalt auslaufen und dadurch Heu, Grohmahd und andere Früchten mit demjenigen Schlamm und anderem Unrat, so er mit sich geführt, notwendig verderben, verschleimen, ja auch Felder selbst hinwegfressen und vermösigen muß ..."

 

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Überquerung der Leisinger Furt vor der Altmühlregulierung (Sammlung der Kreisbildstelle Eichstätt)

 

Es wird deutlich, dass es keiner allzu starken Niederschläge bedurfte, um die Altmühl überlaufen zu lassen. Und das immer wieder auch im Sommer bis ins vergangene Jahrhundert hinein! Dies beweist u. a. ein Gutachten der Landwirtschaftsstelle Eichstätt vom 20.10.1923:
" ... das größte Übel für die Altmühlwiesen ist der allzu hohe Grundwasserstand, der sich in einer übergroßen Feuchtigkeit des Bodens zu erkennen gibt und zur Versumpfung und Versäuerung von Hunderten von Tagwerken Wiesenfläche führt. Neben einem alljährlich einsetzenden Austreten der Altmühl aus ihrem Ufer schon bei geringsten Regengüssen [...] die häufig auftretenden Überschwemmungen während des Sommers ...".
Auch eine "Erneuerte Altmühlordnung" aus dem Jahre 1735 für das ganze Altmühltal hatte keine Abhilfe schaffen können, trotz einer nun jährlich abgehaltenen "Wasserschau".
Wie hätten die bedauernswerten Müller und Fischer die Herkulesarbeit auch leisten sollen! Man braucht sich ja nur vor Augen zu führen, wie schnell heutzutage die Abzugsgräben zuwachsen und welchen Aufwand es erfordert, sie immer wieder zu reinigen. Die Müller und Fischer, so konstatiert Weißmüller, zahlten denn auch lieber die nicht allzu hohe Strafe.
Es blieb alles beim Alten.

 

Was kann getan werden? Wer soll das bezahlen?

 

Mit Napoleon hat sich nicht zuletzt in Bayern einiges geändert. Im Zuge der sog. Säkularisation wurde das Bistum Eichstätt zunächst dem Großherzog von Toskana zugeschanzt.
Am 11.03.1806 kam es schließlich zum neuen Königreich Bayern. Die Wasserordnung von 1735 blieb weiterhin gültig. In einer Art Gutachten wurde 1822 festgestellt, dass nur ein grundlegendes Eingreifen Abhilfe schaffen könne. Aber wer sollte und konnte das bezahlen? 1831 stellte ein Inspektor resignierend fest: "Die sonst so futterreichen Altmühlwiesen sind jetzt größtenteils Sumpf geworden, der nur schlechtes Futter erzeugt. Es gelingt nur selten Heu und Grumet in einem Jahre unbeschädigt ärndten zu können, ja es ist beinahe schon Regel geworden, nur auf eine dieser Futterarten zu rechnen." Er kommt auch noch auf einen anderes gravierendes Übel zu sprechen: "...als der Nachteil, den schlechtes, kothiges, riechendes Futter auf die Gesundheit des Viehstandes äußert, solchen sogar durch Seuchen periodisch hinwegraft und den Landmann in die bedenklichste Lage, wohl auch in drückende Armuth versetzt".


Mit dem Begriff "Seuche" wird auf die sog. Leberegelseuche angespielt, die dem Viehbestand der Bauern arg zusetzte. Es handelt sich hierbei um Saugwürmer, die vor allem in den Gallengängen der Leber von Wild- und Haustieren, insbesondere von Wiederkäuern, leben. Der große Leberegel ist ca. 3 bis 4 cm lang, seine Eier werden mit dem Kot der Tiere ausgeschieden und sind etwa ein Jahr im Dung der Tiere lebensfähig. Bei Regen oder Überschwemmungen gelangt die schlüpfende Larve in Gewässer, wo sie sich in Wasserschnecken einbohrt und sich dort zu einer Sporozyste weiterentwickelt.

Diese erzeugt dann eine weitere Larvengeneration, jene wieder eine dritte, welche schließlich die Schneckenhaut durchbricht und an Pflanzen kleben bleibt, mit denen sie vom Endwirt, eben dem Hausrind, aufgenommen wird. Diese erkranken an der Egelfäule, einer Entzündung und Verkalkung der Gallengänge, weswegen die Tiere oft verenden. Noch um die Jahrhundertwende wurde in manchen Gemeinden ein Drittel des Viehbestandes durch diese Seuche vernichtet.

 

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Starker Uferbewuchs der Altmühl
zwischen Beilngries und Kottingwörth vor der Regulierung
(Slg. der Kreisbildstelle Eichstätt
)

 

Zurück zur Vorgeschichte der Altmühlregulierung:
Im Zuge der Industrialisierung, des heraufzie-henden Maschinenzeitalters, gab es neue technische Möglichkeiten. Allerdings kam man 1860 zu folgender Einsicht: "Die Vorteile einer Korrektion stehen in keinem Verhältnis zu den Kosten".
Je eher man in der Lage war, mit den neuen technischen Mitteln korrigierend in die Natur einzugreifen, desto mehr rückte die Finanzierungsfrage in den Mittelpunkt.

 

 

1910: Ein Beginn

 

Zu Beginn des neuen Jahrhunderts gab es dann aber doch einen Durchbruch. In drei Stufen versuchte man der Altmühl Herr zu werden: Von 1910 bis 1921 wurde der Oberlauf der Altmühl (von Gunzenhausen bis Treuchtlingen) reguliert, sodann das anschließende Teilstück bis Pappenheim von 1926 bis 1929. Eine Ausdehnung auf das untere Altmühltal wurde nun gleichzeitig ernsthaft in Erwägung gezogen. Der Unterlauf der Altmühl von Dietfurt bis Kelheim war schon von 1836 bis 1845 im Zusammenhang mit dem Bau des Ludwig-Donau-Main-Kanals reguliert worden.


Interessentenversammlungen fanden statt, u. a. am 25. November 1913 in Beilngries. Aber der Kriegsausbruch 1914 bedeutete natürlich einen herben Rückschlag. Dennoch wurde 1916 die Projektaufnahme vom Staatsministerium des Innern genehmigt. In den folgenden Jahren wurden Vermessungen und Geländeaufnahmen vorgenommen. Erst 1923, so Weißmüller, waren die Bauentwurfsarbeiten so weit fortgeschritten, dass das Kulturbauamt Weißenburg, dem in der Zwischenzeit die technische Leitung übertragen worden war, einen Vorentwurf fertig stellen konnte. Als Träger des Unternehmens war eine in vier getrennte Genossenschaften, entsprechend den vier bautechnischen Teilabschnitten, gegliederte Wassergenossenschaft vorgesehen.
Ein riesiges Problem war nach wie vor die Finanzierungsfrage. Die einzige Möglichkeit bestand darin, die Korrektion im Zuge der sog. "Notstandsarbeit" durchzuführen. Und weil sich die anstehenden Arbeiten zur Beschäftigung von Erwerbslosen sehr gut eigneten, gelang es, auch die Altmühlregulierung in das große Notstandsprogramm von 1927 einzubinden. Das war der endgültige Durchbruch.


Von Bedeutung waren hierfür u. a. die Eingaben des landwirtschaftlichen Bezirksausschusses Beilngries an den Landtag und an die Staatsregierung im Jahr 1907 sowie die Eingaben an die Landräte von Mittelfranken und der Oberpfalz durch die großen Bauernversammlungen in Eichstätt und Beilngries im Jahre 1913.
Zudem scheint das Unglück der Bauern die Sache vorangebracht zu haben. Weißmüller schreibt: "Als dann besonders in den Hochwasserjahren 1922-1926 das auf den Wiesen stehende Futter überhaupt nicht mehr eingebracht werden konnte, konnte sich selbst die Regierung der Tatsache nicht mehr verschließen, dass diesen Missständen raschestens Abhilfe geschaffen werden müsse, wenn nicht die Vernichtung der Existenzmöglichkeit eines großen Teils der Talbevölkerung in absehbarer Zeit die unausbleibliche Folge sein sollte."


Unterstrichen werden diese Feststellungen noch durch die Nachforschungen von Elmar Ettle, der in seinem äußerst interessanten und lesenswerten Buch "Wasserreiter und Feuerläufer" (1999) über die Geschichte der Gemeinde Kinding zusammenfasst: "Im ersten Viertel des 20. Jahrhunderts wurden 74 Winter- und 19 Sommerüberflutungen von je zehn bis dreißig Tagen gezählt. Im Sommer des Jahres 1924 war die Altmühl an 113 Tagen ausgeufert, so dass von den Talwiesen kein Heu geerntet werden konnte. Das war ein schlimmer Verlust für die Bauern. Neben den Schäden an Gebäuden, Brücken und Straßen und dem Futtermangel grassierte im Gefolge der Überschwemmungen die Leberegelseuche. In manchen Gemeinden wurde ein Drittel des Viehbestandes durch die Parasiten vernichtet."

 

 

Genossenschaft oder Zweckverband?

 

Wie schon erwähnt, war als Träger zunächst eine Genossenschaft geplant. Diese erwies sich aber aus mehreren Gründen als unzweckmäßig, da jetzt auf einmal die Zeit drängte. Zum einen konnten bei Widersprüchen Jahre bis zu deren Klärung vergehen, zum anderen wären bei der hohen Anzahl von Mitgliedern gemeinsame Versammlungen und eine einwandfreie Beschlussfassung sehr schwierig gewesen. Denn nach der Genossenschaftssatzung hat die Mitgliederversammlung, nicht der Vorstand, die wesentlichen Rechte wahrzunehmen.

Es musste also ein beweglicherer und rascher zu bildender Rechtsträger geschaffen werden. Die Lösung war ein Zweckverband, bestehend aus den beteiligten Gemeinden. Die Zahl der Mitglieder war hierbei erheblich eingeschränkt und die Entscheidungsbefugnis lag beim Vorstand. Damit hatte man zwei Fliegen mit einer Klappe erschlagen.
Es zeigte sich aber auch ein nicht unerheblicher Nachteil: Solcherlei Zweckverbände besaßen keine Finanzhoheit. Schließlich wurde ein etwas fauler Kompromiss, der den Zweckverband mit Rechten von Wassergenossenschaften ausstattete, am 24. März 1927 vom Staatsministerium des Innern genehmigt. Man bewegte sich rechtlich auf sehr dünnem Eis, was allen durchaus bewusst war. Aber Eile war geboten. Schließlich schlossen sich 1927 30 Gemeinden zu einem Zweckverband mit Sitz in Eichstätt zusammen. Das Ganze sollte noch ein Nachspiel haben und zu gravierenden, langwierigen Streitereien führen.

 

 

Die Aufteilung der Kosten

 

Der Bauentwurf war am 25. Januar 1927 endgültig fertiggestellt und von der Regierung genehmigt. Die veranschlagten Kosten von 10,8 Mio. Reichsmark wurden auf fünf Schultern verteilt: Auf den Staat (1,5 Mio. Grund-förderung + 3,78 Mio. Zuschüsse), auf die Kreise Mittelfranken und Oberpfalz (2,7 Mio.), auf den Zweckverband (2,82 Mio.) und auf die Erwerbslosenfürsorge. Später waren noch die 2,4 Mio. Mehrkosten zu finanzieren. Die Bauarbeiten wurden im Sommer 1927 aufgenommen.

 

 

Warum kam es so oft zu Hochwassern?

 

Mit der Korrektion sollten die Häufigkeit und das Ausmaß der Altmühl-Hochwasser, insbesondere der sehr schädlichen Sommerhochwasser, eingedämmt werden. Doch worauf waren diese zurückzuführen?


Weißmüller nennt letztlich fünf miteinander verknüpfte Ursachen dafür: Zunächst führt er den trägen Lauf der Altmühl als Grund an.
Obwohl sie fast dasselbe Gefälle wie die Donau aufweise, fließe sie trotzdem viel langsamer als jene. Dies hänge wiederum mit mehreren Faktoren zusammen, nämlich den unzähligen oft gegen die Flussrichtung ausbiegenden Flusswindungen, die bei Hochwasser als Rückstau wirken, auf die Staustufen von 15 Triebwerken zwischen Pappenheim und Dietfurt, die keine Hochwasseröffnungen besaßen und noch dazu oft die zulässige Stauhöhe überschritten, auf tiefer liegende Talmulden, aus denen das Hochwasser nicht abfließen könne, und schließlich auf die starke Flussverkrautung im Sommer.

 

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Ein Schaufelbagger belädt die bereitstehenden Kippwaggons einer Feldeisenbahn
(Slg. der Kreisbildstelle Eichstätt)

 

 

Der Zweck und die Ziele der Korrektion

 

Der Zweck der Regulierung sollte keineswegs die Verhinderung jeglichen Hochwassers sein. In erster Linie wollte man, wie schon erwähnt, die für die Landwirte überaus schädlichen Sommerhochwasser verhindern. Da die Wassermassen im Sommer erheblich hinter den Hochwassern im Winter zurückblieben, sollte der Flussquerschnitt so ausgebaut werden, dass es zwar nach wie vor Winter-, aber keine Sommerhochwasser mehr gibt. Ein weiteres Ziel stellte die Entwässerung der Talauen dar, um der seit Jahrhunderten fortschreitenden Versumpfung und Versauerung des Bodens Einhalt zu gebieten.

 

 

Maßnahmen und Mittel

 

Die Regulierung mit verschiedenen bautechnischen Maßnahmen, die übrigens der damals gedrehte Dokumentarfilm zur Altmühlkorrektion sehr anschaulich zeigt, erstreckte sich auf eine Länge von ca. 100 Kilometern. Mit 54 Durchstichen sollten Flusskrümmungen beseitigt und der Fluss auf 94 km verkürzt werden, was nach Aussagen Weißmüllers nicht ganz gelang.
Wesentlich waren auch die Vertiefung und der Ausbau des bestehenden Flussbetts, im unteren Abschnitt bei Dietfurt berechnet auf eine Wasserabflussmenge von 86 cbm/Sek., im oberen bei Pappenheim auf 56 cbm/Sek. Somit konnten die nicht so wasserreichen Sommerhochwasser im neuen Flussschlauch abfließen, die Winterhochwasser mit einem Abfluss von durchschnittlich 260 cbm/Sek. keineswegs, was ja auch nicht beabsichtigt war.


Hand in Hand damit ging die Entwässerung der Talauen durch das Ausbaggern von Wasserabzugsgräben und das Auffüllen von Mulden und Senken mit anfallendem Aushubmaterial. Der oben schon erwähnte Film zeigt die mühselige Arbeit: Es wurden zwar Dampfbagger, an einer Art Förderband befestigte dampf-getriebene Förderschaufeln sowie auch kleinere Feldbahnen mit Kipp-Waggons auf schnell zu verlegenden Schienen für den Abtransport des Aushubmaterials und andere damals zur Verfügung stehende technische Mittel eingesetzt, aber im Vergleich zu heute war der Maschineneinsatz bescheiden, sodass viel mühselige Handarbeit mit Schaufel und Pickel anfiel, oft im knietiefen, kalten Wasser.


Auf die in Mitleidenschaft gezogene Fischerei wurde insofern Rücksicht genommen, als man Uferbaggerungen häufig nur einseitig vornahm und entstandene Altwasser mit der Altmühl verbunden blieben, sodass die Fische nicht zu viele Laichplätze verloren.
Ganz entscheidend war natürlich auch der Um- und Neubau von Stau- und Triebwerksanlagen mit nun umlegbaren Stauklappen. Die Kratzmühle und die Kottingwörther Mühle sind nur zwei Beispiele hierfür. Nicht zuletzt waren natürlich neue Weganschlüsse und Bewirtschaftungsbrücken vonnöten. Auch die mittelalterliche Kottingwörther Brücke wurde im Zuge der Altmühlregulierung abgerissen und durch eine neue ersetzt. Erstmals erhielten zudem Grögling und Leising eine Brücke.

 

 

Das Ende

 

Die Arbeiten sollten innerhalb von zwei Jahren erledigt sein, was aber illusorisch war. Sämtliche festgelegten Fristen für die einzelnen Bauabschnitte mussten bis 1930 verlängert werden. Obwohl die Arbeiten 1930 im Wesentlichen ausgeführt waren, beschloss der Vorstand der inzwischen existierenden Wassergenossenschaft, dass das Regulierungsunternehmen mit dem 22.2.1934 endgültig beendet sei.
Laut Ettle waren 744 000 Arbeitertagschichten, darunter 515 000 Erwerbslosentagschichten, abgeleistet worden. Die genaue Zahl der Arbeiter sei aber kaum festzustellen, da sie nach einiger Zeit ausgetauscht wurden, um möglichst viele Erwerbslose wenigstens zeitweilig zu beschäftigen. Deshalb habe man in "Arbeitertagen" gezählt.

 

 

Ein Ende mit Schrecken?

 

Trotzdem waren 1929 ein Ende und die Entstehung von Mehrkosten absehbar. Das Innenministerium in München war im Sommer dieses Jahres der Meinung, dass nun endlich eine rechtlich einwandfreie Grundlage geschaffen werden und der Zweckverband in eine den Bestimmungen des bayer. Wassergesetzes entsprechende Wassergenossenschaft umgewandelt werden müsse, wenn nötig in eine Zwangsgenossenschaft. Für solche Kulturunternehmungen wie die Altmühlregulierung könnten Zweckverbände grundsätzlich nicht als Dauereinrichtung genehmigt werden. Der ausschlaggebende Punkt dabei war, dass bei Zweckverbänden die Gemeinden mit ihren gesamten Einnahmen hafteten, wodurch sie womöglich keine anderen notwendigen Aufgaben mehr durchführen könnten. Mit der Bildung einer Genossenschaft hafteten aber nicht mehr die Gemeinden, sondern die Eigentümer der beteiligten Grundstücke persönlich. Die "Begeisterung" bei den Landwirten etc. war natürlich riesig! Es hagelte Widersprüche!
In dem noch mehrfach erhaltenen Endbescheid des Bezirksamts Eichstätt von 1937 heißt es: "Die meisten Widersprechenden wandten sich gegen die Bildung der Genossenschaft als solche [...]. Ein kleiner Teil der Widersprüche wandte sich, ohne die Genossenschaftsbildung selbst grundsätzlich zu missbilligen, lediglich gegen die Beiziehung bestimmter, ihnen gehöriger Grundstücksflächen zum genossenschaftlichen Unternehmen."

 

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Ein Beitragserhebungsformular von 1933

 

 

Wie begründet man einen Widerspruch?

 

Diese Widersprüche wurden auf unterschiedlichste Art und Weise begründet, die vereinzelt doch auch zum Schmunzeln anregen. Hier einige Beispiele:

  • Man sei nicht in der Lage die hohen Beiträge zu leisten.
  • Die ihnen im Rahmen der begleitenden Flurbereinigung zugewiesenen Grundstücke seien minderwertiger.
  • Ihre Grundstücke hätten nun unter schädlicher Austrocknung zu leiden: "Der Schaden der Regulierung ist bedeutend größer als der Nutzen."
  • Die düngende Wirkung der Überschwemmungen bleibe aus.
  • Es gebe jetzt zudem viel mehr Maulwürfe.
  • "Ich trete keiner Genossenschaft bei, weil auch die anderen nicht beitreten."
  • Man sei zu gering entschädigt worden für Schäden während der Zeit der Regulierung, z. B. für ausgefallene Heuernten oder für durch Bagger ruinierte Wiesen.
  • "Ich habe seit der Regulierung in meinem Brunnen kein Wasser mehr."
  • "Mein Grundstück lag nicht im Überschwemmungsgebiet." Oder anders herum: "Meine Grundstücke werden nach wie vor überschwemmt."

Und so weiter und so fort. Im Endbescheid ist die Art der Widersprüche feinsäuberlich in Gruppen zusammengefasst. Immer wieder werden Namen genannt, auch von Kottingwörthern.

 

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Kottingwörther Viehtränke mit der ehemaligen mittelalterlichen Brücke

 

Pro Tagwerk betroffener Fläche hatte ein Landwirt 16 Reichsmark zu berappen. Die Bürgermeister sollten, wenn nötig, das Geld zwangsweise eintreiben. Ein äußerst unangenehmer Auftrag! Denn die Zahlungsmoral war miserabel, in allen Gemeinden gab es enorme Restschulden.
Ab 1931 fanden insgesamt 25 sog. "Tagfahrten" zur Genossenschaftsbildung statt, bei denen Sachverständige in die Gemeinden kamen, um mit den Betroffenen direkt in Kontakt zu treten und Ein- und Widersprüche entgegenzunehmen. Die Verhandlungen zogen sich von 1931 bis 1933 hin. Danach wurden laut Endbescheid von den 1275 Beteiligten 668 Widersprüche gezählt - bei 325 Abwesenden bzw. Enthaltungen, was ebenfalls als Zustimmung gewertet wurde. Die allermeisten Widersprüche wurden abgewiesen und viele zwangsweise zur Altmühlgenossenschaft "beigezogen", wie im Endbescheid von 1937 festgehalten ist.

 

 

Was machten die Kottingwörther?

 

1931 war das Finanzierungsverfahren in der Schwebe. Die Streitereien und Prozesse zogen sich hin bis in den II. Weltkrieg hinein. Kottingwörth wurde sogar kurzzeitig zum Zentrum des Protests. Dies belegt der schriftliche Bericht von Josef Geiger, dem damaligen Besitzer des Pfennighofs und zweiten Vorsitzenden der Bauernkammer Beilngries, den er später für die Ortschronik verfasste.

Ich möchte diesen interessanten, aufschlussreichen Text hier größtenteils wiedergeben:
"Pro Tagwerk und Jahr sollten 27.- M auf 30 Jahre lang zu zahlen sein. 1930/31/32 waren Trockenjahre, dazu große Maikäferplage. Die Engerlinge fraßen die jungen Triebe der jungen Süßgräser ab.--
Die Moorwirtschaftsstelle Karlshuld schlug vor, aus Wiesen Äcker zu machen.- Durch diese schlechten Erträge wurden die Regulierungsbeiträge auf 5 Jahre gestundet. Im Herbst 1933 sollten die ersten Beiträge gezahlt werden, und zwar 1/3 der gestundeten Beiträge sofort. Es gab Protestversammlungen. Die Triebwerksbesitzer (Mühlen und Sägen) traten als Ausschussmitglieder zurück.- 1934 wurden durch den Gerichtsvollzieher Vollstreckungsurteile zugesandt.- Ich lud als zweiter Vorsitzender der Bauernkammer Beilngries zu einer Versammlung nach Kottingwörth (Gasth. Paulus, jetzt Stiegler) ein. Viele Geistliche (für die Kirchenstiftungen) und Vertreter der Gemeinden von Dollnstein bis Dietfurt erschienen. Nach Aussprache wurde ich ermächtigt, an den Landesbauernführer, Staatssekretär Luber, München, folgendes Telegramm zu senden: Die hier in Kottingwörth versammelten Landwirte der Landkreise Eichstätt und Beilngries bitten um Aussetzung der Vollstreckung des Altmühlregulierungsbeitrags. Sie würde für die Kleinlandwirte den Ruin und Existenzvernichtung bedeuten. Bitten um schnelle Hilfe. Bitte um Gewährung einer Aussprache.--


Diese wurde auch gewährt. Es fuhren nach München ins Landwirtschaftsministerium: Franz Regnath, Andreas Paulus, Landw. Rat Scharf von Beilngries, Herrler und Änderl Max v. Töging, Gastw. Schmitt v. Ottmaring.- Ich musste die Sachlage darlegen des Inhalts: Einstellung der Zwangsvollstreckung, Bekämpfung der Maikäferplage, Einbeziehung der Landwirtschaftsämter Beilngries und Eichstätt, die Landesbauernschaft der Bayr. Ostmark möge sich des Altmühltals annehmen.- Dazu der Vorschlag: 15 Tagw. pachten, mit einer Bewässerungsanlage versehen, 3-5 Jahre mit Volldüngung.--
Ministerialrat Dr. Lutz wollte mich wegen Aufhetzung der Bauern verhaften. Staatssekretär Luber konnte das verhindern. Nach dessen Meinung waren auch 27.- M Beitrag pro Tagw. zu viel. Erst muss jetzt dafür gesorgt werden, dass wieder Süßgräser wachsen und die Maikäfer und Engerlinge vernichtet werden. ---
1935 wurden im Mai die Wälder links und rechts der Altmühl mit Arsenik durch Flugzeuge bestäubt. ---


Die Anklage wegen Bauernaufhetzung wurde überprüft. Es stellte sich heraus, dass die Firma Regnath ihre angefallenen Regulierungsbeiträge bereits verrechnen ließ mit dem Guthaben aus der Entschädigung betreff Aussetzung des Betriebs durch Wehr- und Turbineneinbau. Damit hatte die Gemeinde Kottingwörth sogar schon das meiste bezahlt und die Verdächtigung von Dr. Lutz fiel ins Wasser.- Ergebnis der Vorsprache: die Zwangsvollstreckung wurde zurückgestellt, die Bergabhänge wurden durch Flugzeuge mit Arsenik bestäubt, die Durchführung der Maßnahmen wurde der Landesbauernschaft Bayer.-Ostmark übertragen.---


Die Gemeinde Kottingwörth sollte 14 000.- M für Böschungsaufschüttungen zahlen, ebenso die Auffahrten zur Altmühlbrücke übernehmen und instand halten. Der Gemeinderat lehnte ab. Die Sache kam bis zum Verwaltungsgericht. Endergebnis: der Betrag von 14 000.-Mark wurde erlassen.- In Leising wurden 10 Tagw. Wiesen von Verband gepachtet, eine Bewässerung eingerichtet und gut gedüngt. Im Durchschnitt nach drei Jahren wurden die Kosten für Düngung und Bewässerung nicht gedeckt.--- Eine Kommission vom Reichsnährstand, Berlin, informierte sich von Dollnstein bis Dietfurt über den Sachverhalt. 1943 war in Berlin die Endverhandlung mit dem Ergebnis: Der Rückstand bis Oktober 1943 mit 27.- M pro Tagw. = 4,3 Mill. Mark wurde erlassen.- Ab 1944 solle pro Tgw. und Jahr ein Betrag von 3.- Mark bezahlt werden, nach 3 Jahren 5.- M, nach weiteren 3 Jahren 8.- M, ---"


So weit der zusammenfassende Bericht von Josef Geiger, der wieder einmal aufzeigt, dass sich Widerstand gegen Verordnungen von oben lohnt und dass auch eine gesunde Portion Zivilcourage nicht schaden kann. Nach dem totalen Zusammenbruch Deutschlands im Mai 1945 waren die Streitereien schließlich zu einer Marginalie geworden.

 

 

Eine Bilanz

 

War die Regulierung nun ein Erfolg? Betrachten wir unsere nähere Umgebung: Die nackten Zahlen sprechen dafür: Die Kottingwörther bekamen eine neue Straßen-Brücke und die Kottingwörther-Mühle ein neues Triebwerk und ein neues bewegliches Wehr mit selbsttätig umlegbarer Klappe und Ziehschützen für Hauptschleuse und Grundschleuse samt Bootsschleuse (was viele garn nicht wissen, dass das Kottingwörther Wehr auch eine Bootschleuse besitzt!!!). Laut Endbescheid des Bezirksamts Eichstätt lag das Rohgefälle vor der Regulierung bei 1,37 m, danach bei 1,68 m; das Nutzgefälle vorher bei 1,09 m, nachher bei 1,54 m. Und die neue Francis-Schacht-Turbine mit stehender Welle und Betonsaugkrümmer nutzte das Altmühlwasser jetzt mit 8,50 cbm/Sek. statt früher mit 4,20 cbm/Sek. aus.

Eine neue, breitere, nicht mehr baufällige Brücke, mehr Strom aus Wasserkraft, besserer Hochwasserabfluss - hört sich gut an. So wurde zwischen Beilngries und Dietfurt die Altmühl von 11 km auf 9,5 km verkürzt, die Abflusszeit von 11,5 Stunden auf 5 Stunden verringert. Klingt auch gut. Bald aber beschwerte sich die Gemeinde Dietfurt: "Das Wasser kommt zu schnell!" Erinnern möchte ich hier zudem an die eingangs geschilderte Problematik mit den Trockenwiesen, die sich ja dann allmählich in Luft aufgelöst zu haben scheint.

Und die Dietfurter müssen sich vor den Wassermassen der Altmühl schon längst nicht mehr fürchten. Denn mit dem neuen Kanal ist jetzt wieder alles ganz anders!
Vergessen sollte man nicht, dass die Altmühlregulierung einen gewaltigen Eingriff in die Natur bedeutete. Wenn man im schon erwähnten Dokumentarfilm die mäanderartigen Flusswindungen, die Flussinseln, die unregelmäßigen Uferformen mit starkem Schilfbewuchs und die oft mittelalterlichen romantischen Brücken, z. B. die alte Brücke in Kottingwörth, sieht, fragt man sich schon bisweilen, ob der Mensch hier wirklich eine Verbesserung erreicht hat.

 

https://kottingwoerth.de/files/HTML/geschichte/altmuehlregulierung/bilder/regulierung_13.jpg

Hier noch eine andere Aufnahme von der im Zuge der Regulierung abgerissenen Kottingwörther Brücke

 

Korrigiert und reguliert hat er sicherlich, dabei wohl auch wirtschaftlichen Schaden für sich selbst abgewendet. Mit unseren heutigen technischen Möglichkeiten setzen wir der Natur wesentlich mehr zu. Wir sollten beileibe nicht immer alles machen, wozu wir imstande sind, sondern klug abwägen - und zwar nicht nur nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten.